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  • Was ist ein ambulanter Pflegedienst?
    Ein ambulanter Pflegedienst bietet professionelle Pflege- und Betreuungsleistungen direkt in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen an. Dies ermöglicht es Personen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen in ihrem vertrauten Zuhause zu bleiben und dort die notwendige Unterstützung zu erhalten. Zu den Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes gehören unter anderem: Grundpflege: Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Nahrungsaufnahme und der Mobilität. Behandlungspflege: Medizinische Leistungen wie Wundversorgung, Medikamentengabe, Blutzuckermessung und Injektionen. Hauswirtschaftliche Hilfe: Unterstützung bei der Haushaltsführung, wie Einkaufen, Kochen, Reinigen und Wäschepflege. Betreuungsleistungen: Gesellschaft leisten, Begleitung zu Arztterminen und Freizeitaktivitäten. Ein ambulanter Pflegedienst bietet somit eine umfassende Unterstützung, die individuell auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt ist, und trägt dazu bei, die Lebensqualität zu verbessern und die Selbstständigkeit zu fördern. Beim casa mea Betreuungs- und Pflegedienst kümmern wir uns mit qualifiziertem Fachpersonal liebevoll um Sie oder Ihre Angehörigen. Kontaktieren Sie uns jetzt, um einen unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.
  • Wo beantrage ich einen Pflegedienst?
    Wenn Sie oder ein Angehöriger auf Pflege angewiesen sind, können Sie sich jederzeit an uns wenden, um ein individuelles Pflegeangebot zu erhalten. Wir besprechen Ihre Wünsche und Bedürfnisse gemeinsam und stellen Ihnen unseren Dienst so schnell wie möglich zur Verfügung. Damit für Sie möglichst wenige Kosten anfallen, sollten Sie vor Inanspruchnahme unseres Pflegedienstes einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen und den Pflegegrad bestimmen lassen. Dies hilft, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Antragstellung.
  • Wie und wann beantrage ich einen Pflegegrad?
    Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie oder ein Angehöriger regelmäßig Hilfe bei der Bewältigung des Alltags benötigt, ist es ratsam, einen Pflegegrad zu beantragen. Der Pflegegrad bestimmt die Höhe der Ihnen zustehenden Sach- und Pflegeleistungen. Um einen Pflegegrad zu beantragen, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Pflegekasse. Nach Ihrem Anruf bei der Pflegekasse erhalten Sie die erforderlichen Antragsunterlagen. Gerne unterstützen wir Sie bei der schriftlichen Antragstellung. Sobald der Antrag eingereicht ist, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder andere unabhängige Gutachter, die Lebenssituation und den Gesundheitszustand von Ihnen oder Ihrem Angehörigen zu bewerten. Auf Grundlage dieser Bewertung wird der Pflegegrad ermittelt. Bitte beachten Sie, dass der Versicherte vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre lang in die Pflegekasse eingezahlt haben muss, um Leistungen zu erhalten. Wir empfehlen, den Pflegegrad so früh wie möglich feststellen zu lassen, da Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden. Ein frühzeitiger Antrag sichert Ihnen die bestmögliche finanzielle Unterstützung.
  • Wie schnell können Pflege und Versorgung sichergestellt werden?
    Pflegebedürftigkeit kann plötzlich eintreten, besonders nach Ereignissen wie einem Schlaganfall. Wir verstehen, wie dringlich eine schnelle Versorgung ist, und sind daher darauf vorbereitet, zügig zu handeln. In der Regel können wir bereits am nächsten Tag mit der erforderlichen Pflege und Betreuung beginnen, sofern es unsere aktuellen Kapazitäten erlauben. Für eine persönliche Beratung und um Ihre spezifischen Bedürfnisse zu besprechen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
  • Zu welchen Zeiten finden Pflege und Betreuung statt?
    Unser ambulanter Betreuungs- und Pflegedienst steht Ihnen täglich von 6:30 bis 21:00 Uhr zur Verfügung. Die Frühtour beginnt um 6:30 Uhr und endet um 15:00 Uhr, während die Spätschicht in der Regel von etwa 16:00 bis 21:00 Uhr dauert. Diese Zeitfenster können wir flexibel gestalten, um sie genau auf Ihre individuellen Wünsche, Anforderungen und täglichen Routinen abzustimmen. Um Ihren persönlichen Pflegeplan zu erstellen, beginnen wir mit einem ausführlichen Erstgespräch zur Ermittlung Ihres konkreten Hilfebedarfs. Basierend auf diesen Informationen können wir präzise einschätzen, wie oft und wie lange Sie unsere Unterstützung benötigen werden. Unser Ziel ist es, Ihnen eine bedarfsgerechte und verlässliche Versorgung zu bieten, die sich nahtlos in Ihren Alltag integriert.
  • Müssen die vereinbarten Zeiten immer eingehalten werden?
    Wenn Sie einen Termin absagen müssen oder Ihre Pläne ändern, bitten wir Sie darum, uns mindestens einen Tag im Voraus zu informieren. Vereinbarte Zeiten können flexibel einmalig verschoben oder dauerhaft angepasst werden. Wenn Sie vorübergehend im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung sind, pausiert Ihre häusliche Pflege, bis Sie wieder zu Hause betreut werden möchten. Ihr übliches Zeitfenster in unserer Pflegetour halten wir gerne für Sie reserviert. Wir streben danach, die vereinbarten Zeitfenster zuverlässig einzuhalten, was uns in der Regel auch gelingt. Dennoch können unerwartete Ereignisse wie Notfälle oder Verkehrsprobleme gelegentlich zu Verzögerungen führen. Wir bitten um Ihr Verständnis in solchen Situationen und entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten. Selbstverständlich informieren wir Sie telefonisch, falls es zu Abweichungen kommt.
  • Ist euer ambulanter Pflegedienst auch an Feiertagen und am Wochenende erreichbar?
    Auch an Wochenenden und Feiertagen steht Ihnen unsere Betreuung und Pflege mit der gleichen Sorgfalt zur Verfügung wie an Werktagen. Unsere Pflegeteams sind an diesen Tagen ebenso für Sie da wie gewohnt. Der Frühdienst erstreckt sich von 6:30 Uhr bis 15:00 Uhr, und der Spätdienst von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Zusätzlich bieten wir Ihnen auch außerhalb dieser regulären Dienstzeiten Unterstützung in Notfällen an. Über unser Bereitschaftstelefon sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar, um schnelle Hilfe zu gewährleisten, wenn Sie sie benötigen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine kontinuierliche und verlässliche Betreuung zu bieten, die keine Rücksicht auf Wochenenden oder Feiertage nimmt. So können Sie sich jederzeit auf unsere Unterstützung verlassen.
  • Rechnet der casa mea Betreuungs- und Pflegedienst mit allen Krankenkassen und Pflegekassen ab?
    Ja, wir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen in ganz Deutschland. Das bedeutet, dass wir Leistungen sowohl mit privaten als auch gesetzlichen Kassen abrechnen können. Unser Pflegedienst erfüllt die strengen Qualitätsanforderungen des Medizinischen Dienstes und gewährleistet somit eine hochwertige und professionelle Pflege. Durch unsere Vertragspartnerschaften und die Einhaltung der Qualitätsstandards des Medizinischen Dienstes sind wir in der Lage, Ihnen eine zuverlässige und bedarfsgerechte Pflege zu bieten, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Sie können sich darauf verlassen, dass wir alle notwendigen Schritte unternehmen, um Ihnen die bestmögliche Pflege zu gewährleisten.
  • Zahlt die Versicherung alle Leistungen eines Pflegedienstes?
    Die Kranken- und Pflegeversicherungen übernehmen ausschließlich die Sachleistungen entsprechend des festgestellten Pflegegrades. Oft wünschen sich Pflegebedürftige jedoch zusätzliche Unterstützung und Betreuung über das hinaus, was der Pflegegrad abdeckt. In solchen Fällen müssen die Kosten für zusätzliche Dienstleistungen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Um Ihnen Klarheit zu verschaffen und mögliche Kosten transparent zu machen, halten wir diese Informationen vor Vertragsabschluss in einem Pflegevertrag fest. Dadurch wissen Sie im Voraus, welche Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden und für welche Kosten Sie möglicherweise selbst aufkommen müssen. Auf diese Weise können Sie Ihre Pflegesituation gut planen, ohne unerwartete finanzielle Überraschungen befürchten zu müssen.
  • Was kostet mich die Nutzung eines ambulanten Pflegedienstes?
    Die Pflegeversicherung funktioniert wie eine Teilkaskoversicherung. Das bedeutet, dass die Leistungen je nach Pflegegrad sowohl finanziell als auch in Form von Sachleistungen begrenzt sind. Für die Sachleistungen, die von Ihrer Pflegekasse übernommen werden, vereinbaren wir direkt mit der Kasse die Preise. Die Abrechnung erfolgt dann zwischen der Pflegekasse und unserem ambulanten Pflegedienst. Wenn Sie zusätzliche Leistungen wünschen, die über die festgelegten Höchstgrenzen hinausgehen, stellen wir diese direkt Ihnen in Rechnung. Vorab informieren wir Sie transparent über die anfallenden Kosten mittels eines detaillierten Kostenvoranschlags. Auf diese Weise haben Sie stets eine klare Übersicht und können Ihre Pflegesituation gut planen. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu den Kosten und zur Pflege zu beantworten.
  • Sind die Pflegeleistungen unabhängig von meinem Einkommen?
    Ja, der Pflegegrad und damit der Umfang der Pflegeleistungen werden auf Basis der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit festgelegt. Diese Bewertung berücksichtigt nicht das private Einkommen, die Rente oder das Vermögen der pflegebedürftigen Person. Zusätzlich ist wichtig zu wissen, dass das Pflegegeld nicht als Einkommen gilt. Wenn Sie Ihr Pflegegeld an eine Pflegeperson weitergeben, hat dies normalerweise keine steuerlichen Auswirkungen, es sei denn, die Pflegeperson ist im Rahmen eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses für Sie tätig. Diese Regelungen sind darauf ausgerichtet, pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien Unterstützung zu bieten, ohne ihre finanzielle Lage unnötig zu belasten.
  • Wer bezahlt den behindertengerechten Umbau meiner Wohnung?
    Die Pflegekasse unterstützt behindertengerechtes Wohnen und bezuschusst Umbaumaßnahmen, die aufgrund einer Pflegebedürftigkeit nötig werden. Sollte ein Umbau der Wohnung oder des Hauses nicht möglich sein, stellt die Pflegekasse auch Gelder für einen Umzug zur Verfügung. Auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie zum Beispiel ein ebenerdiger Zugang zur Dusche, werden von der Pflegekasse bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag (derzeit maximal 4.000 Euro pro Maßnahme) finanziert.
  • Muss ich dem Pflegedienst einen Schlüssel aushändigen?
    Nein. Wenn Sie noch in der Lage sind, die Tür selbst zu öffnen, ist es nicht erforderlich, unserem Pflegedienst einen Schlüssel auszuhändigen. Nimmt die Pflegebedürftigkeit jedoch zu, sodass ein Öffnen der Tür nur schwer oder gar nicht mehr möglich ist, werden in den meisten Fällen ein oder mehrere Schlüssel an uns ausgehändigt. Dies wird in einem Schlüsselprotokoll festgehalten.
  • Was ist Verhinderungspflege?
    Pflegende Angehörige benötigen auch einmal eine Auszeit. Für solche Fälle gibt es die Verhinderungspflege. Diese ermöglicht es Hauptpflegepersonen, sich stunden-, tageweise oder sogar für längere Zeiträume vertreten zu lassen, wenn sie selbst verhindert sind oder eine Pause von der häuslichen Pflege ihrer Angehörigen benötigen. Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die primär dazu dient, pflegende Angehörige zu entlasten. Ist die Hauptpflegeperson beispielsweise krank, beruflich verhindert oder im Urlaub, kann für diese Zeit eine Ersatz-Pflegeperson engagiert werden. Diese Art der Pflege wird auch als Ersatzpflege, Pflege-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung bezeichnet. Pflegenden Angehörigen stehen für die Verhinderungspflege bis zu sechs Wochen oder insgesamt 42 Tage pro Kalenderjahr zur Verfügung. Die Pflegekasse übernimmt hierbei pro Jahr 1.612 Euro, um professionelle Pflegekräfte zur Vertretung einzusetzen.
  • Was ist der Entlastungsbetrag?
    Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche finanzielle Unterstützung in Höhe von 125 Euro, die pflegebedürftigen Versicherten zusteht, die zu Hause gepflegt werden. Dieser Betrag dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten, indem er die Möglichkeit bietet, Aufwendungen für Dienstleistungen wie einen Pflegedienst oder andere Entlastungsangebote in Anspruch zu nehmen. Dadurch soll der Alltag der Pflegebedürftigen abwechslungsreicher gestaltet und ihre Selbstständigkeit gefördert werden.
  • Wie bekomme ich den Entlastungsbetrag?
    Der Anspruch auf Entlastungsbetrag ist in § 45b SGB XI gesetzlich geregelt und zweckgebunden. Das heißt, er wird pflegebedürftigen Versicherten nur dann gewährt, wenn tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen wurden. Der Versicherte muss somit zunächst in Vorleistung gehen und der Pflegeversicherung die genutzten Leistungen per Rechnung oder Quittung belegen. Weil das Prozedere mit der Vorkasse vor allem ältere Versicherte oft überfordert, kümmern wir uns gerne um den bürokratischen Aufwand. Dazu bedarf es einer Abtretungserklärung, welche der Versicherte unterschreiben muss. Damit wird der Anspruch auf unseren Pflegedienst abgetreten, wodurch wir unsere Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen können. Der Entlastungsbetrag kann bei Pflegegrad 2 bis 5 für alle Sachleistungen unseres ambulanten Pflegedienstes genutzt werden, außer für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung. Etwas anderes gilt für Pflegegrad 1. Da hierfür weder ein Anspruch auf Pflegegeld noch auf Pflegesachleistungen besteht, kann der Entlastungsbetrag auch für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung eingesetzt werden.

Bewerbungs-FAQ

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