Die häusliche Pflege durch Angehörige ist oft für beide Seiten eine große Bereicherung. Doch auch nahe Angehörige können nicht immer 24 Stunden am Tag verfügbar sein. Um sie zu entlasten, kann eine Verhinderungspflege beantragt werden. Was das ist und unter welchen Bedingungen diese möglich ist, erklären wir hier.
Sie pflegen einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause? Wahrscheinlich werden Sie auch mal in die Situation kommen, dass dies für einen bestimmten Zeitraum nicht möglich ist, etwa weil Sie krank sind oder Urlaub und Erholung benötigen. Damit Ihr Angehöriger auch in dieser Zeit optimal betreut wird, kann die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Die Verhinderungspflege kann stundenweise, tageweise oder wochenweise erfolgen. Der Pflegebedürftige kann in diesem Zeitraum durch einen ambulanten Pflegedienst wie casa mea, aber auch durch Privatpersonen wie Verwandte, Freunde oder Nachbarn betreut werden. Auch die stationäre Aufnahme in einem Pflegeheim ist möglich.
Voraussetzungen und Höhe der Leistungen
Voraussetzung dafür, dass die Verhinderungspflege von der Pflegekasse gezahlt wird, ist ein anerkannter Pflegegrad der Stufe 2 bis 5. Sie als pflegender Angehöriger müssen den Pflegebedürftigen zudem seit mindestens sechs Monaten in seinem Zuhause pflegen und erhalten dafür Pflegegeld von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen.
Wird die Verhinderungspflege von einem professionellen Pflegedienst, Nachbarn, Freunden oder entfernten Verwandten übernommen, zahlt die Pflegekasse pro Jahr 1.612 Euro für die Verhinderungspflege – unabhängig von der Höhe des Pflegegrades (2-5). Wird die Pflege durch nahe Verwandte oder einer Person aus demselben Haushalt durchgeführt, reduziert sich die Höhe der Leistungen auf den 1,5-fachen Satz des monatlichen Pflegegeldes.
Wird die Verhinderungspflege in einer stationären Einrichtung übernommen, werden ausschließlich die entsprechenden Leistungen durch die Pflegekasse gezahlt. Das heißt: Unterkunft, Verpflegung und Zusatzleistungen muss der Pflegebedürftige selbst tragen.
Die Verhinderungspflege kann für längstes 6 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden, wahlweise am Stück oder jeweils für ein paar Stunden, Tage oder Wochen. Sie kann jedoch nicht über das Kalenderjahr hinaus „angespart“ werden. Nicht genutzte Zeit und Gelder für die Verhinderungspflege verfallen am Ende des Jahres.
Unser Tipp: Für die Verhinderungspflege kann 50 % der zustehenden Kurzzeitpflege angerechnet werden, wenn der Pflegebedürftige im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen hat. Der Betrag, der durch die Pflegekasse für die Verhinderungspflege gezahlt wird, erhöht sich dadurch auf 2.418 Euro.
Verhinderungspflege beantragen
Der Antrag für die Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen eingereicht werden. Die Pflegekassen bieten entsprechende Formulare dafür an. Die entstandenen Kosten für die Verhinderungspflege müssen mit Belegen nachgewiesen werden – das gilt auch für die Zahlung an pflegende Verwandte oder Freunde.
Gut zu wissen: Die Verhinderungspflege kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Das ist insbesondere dann relevant, wenn diese kurzfristig erfolgt, etwa aufgrund eines ungeplanten Krankenhausaufenthaltes.
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