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Wissenswertes zur häuslichen Krankenpflege



Unter bestimmten Voraussetzungen haben Versicherte Anspruch auf eine häusliche Krankenpflege. In diesem Artikel erläutern wir Ihnen, was die häusliche Krankenpflege ist, welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, wie lange sie verordnet werden kann und welche Zuzahlungen eventuell erforderlich sind.

Gesetzlich Krankenversicherte können neben der ärztlichen Behandlung und wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen, die häusliche Krankenpflege durch eine entsprechend ausgebildete Fachkraft in Anspruch nehmen. Diese kann im eigenen Haushalt oder einem anderen geeigneten Ort stattfinden, beispielsweise in betreuten Wohnformen. Die häusliche Krankenpflege umfasst sowohl die Behandlungs- und Grundpflege als auch die hauswirtschaftliche Versorgung.


Voraussetzungen

Die häusliche Krankenpflege wird durch einen Arzt oder ein Krankenhaus verordnet, wenn der Patient einer ärztlichen Behandlung bedarf und die häusliche Krankenpflege Teil des ärztlichen Behandlungsplans ist.


Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht im Zuge der:

· Krankenhausvermeidungspflege: Eine stationäre Krankenhausbehandlung kann vermieden oder verkürzt werden oder ist erforderlich, aber nicht durchführbar.

· Sicherungspflege: zum Zweck der Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung

· Unterstützungspflege: zur Sicherstellung der Versorgung bei schwerer Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten OP oder einer Krankenhausbehandlung


Voraussetzung die häusliche Krankenpflege ist zudem, dass weder der Patient selbst noch eine andere im Haushalt lebende Person die Leistungen übernehmen kann. Darüber hinaus muss eine von der Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung vorliegen. Die Einteilung in einen Pflegegrad ist für die Inanspruchnahme nicht notwendig.


Dauer und Kosten

Wird die Verordnung zur häuslichen Krankenpflege vom Arzt oder Krankenhaus erstmalig ausgestellt, sollte sie 14 Tage nicht überschreiten. Wird nach den ersten zwei Wochen weitere Unterstützung benötigt, ist eine entsprechende Folgeverordnung, die durch den jeweiligen Arzt ausgestellt wird, angezeigt. Diese kann auch über einen längeren Zeitraum erfolgen.


Die Kosten für die häusliche Krankenpflege werden von den Krankenkassen übernommen. Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird eine gesetzliche vorgeschriebene Zuzahlung von zehn Euro pro Verordnung und 10 % der Kosten für längstens 28 Tage im Jahr fällig. Wenn Sie einen professionellen Pflegedienst wie casa mea beauftragen, rechnet dieser direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen und keinen bürokratischen Aufwand haben. Sie erhalten dann von Ihrer Krankenkasse lediglich die Rechnung für den selbst zu leistenden Eigenanteil.

Wenn Sie sich selbst um die Organisation des Pflegedienstes kümmern, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass dieser einen Versorgungsvertrag mit der Pflegeversicherung hat. Ansonsten werden die Kosten für die häusliche Krankenpflege nicht übernommen. Mit casa mea gehen Sie dabei auf Nummer sicher.

Haben Sie noch Fragen zum Thema häusliche Krankenpflege oder wünschen Sie sich eine ausführliche Beratung? Dann zögern Sie bitte nicht, sich einfach mit uns in Verbindung zu setzen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


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