
Viele Pflegebedürftige werden von Angehörigen zu Hause versorgt und betreut. Um diese zu entlasten, steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat zu. Welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen und wie und wofür Sie diesen nutzen können, erfahren Sie hier.
Die Betreuung von Pflegebedürftigen in den eigenen vier Wänden ist sowohl für Betroffene als auch für Angehörige die favorisierte Alternative zur Betreuung in einer speziellen Einrichtung. Sie erfordert jedoch auch viel Zeit und Aufwand der betreuenden Angehörigen. Um diese zu entlasten und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern, steht ihnen der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat durch die Pflegeversicherung zur Verfügung.
Voraussetzungen und Einsatzmöglichkeiten
Um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, müssen bestimmte Herausforderungen erfüllt sein. So wird er ausschließlich Pflegebedürftigen gewährt, die in einen Pflegegrad der Stufe 1 bis 5 eingestuft wurden und zu Hause betreut werden. Da der Entlastungsbetrag die Entlastung der Angehörigen und die Förderung der Selbstständigkeit zum Ziel hat, kann er nur für bestimmte Entlastungs- und Betreuungsleistungen genutzt werden, die jedoch vergleichsweise umfangreich sind.
Der Entlastungsbetrag kann unter anderem genutzt werden für.
· Tages- und Nachtpflege
· Kurzzeitpflege
· Verhinderungspflege
· Gruppenangebote
· Beschäftigungsangebote
· Betreuung für Demenzkranke
Viele Pflegebedürftige profitieren darüber hinaus von stundenweiser Unterstützung, beispielsweise im eignen Zuhause. Auch für diese sogenannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote kann der Entlastungsbetrag genutzt werden.
Niedrigschwellige Betreuungsleistungen sind etwa:
· Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Hilfe beim Duschen oder Baden)
· Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Unterstützung beim Einkaufen
· Betreuungsleistungen für Menschen mit Demenz
· Hilfe bei der Organisation des Alltags und Begleitung zu Arztbesuchen
Bei den hier aufgelisteten Leistungen handelt es sich lediglich um einige Beispiele und nicht um eine vollständige Ausführung aller Möglichkeiten. Haben Sie eine bestimmte Betreuungsleistung im Sinn, die hier nicht auftaucht und sind Sie unsicher, ob Sie den Entlastungsbetrag dafür verwenden können? Dann zögern Sie bitte nicht, uns zu fragen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
So erhalten Sie den Entlastungsbetrag
Beantragen müssen Sie den Entlastungsbetrag nicht. Sie haben automatisch Anspruch darauf, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Allerdings wird die Leistung nur gezahlt, wenn Sie eine entsprechende Rechnung bei der Pflegeversicherung einreichen. Sprich: Sie gehen in Vorleistung und bekommen die 125 Euro im Nachhinein erstattet. Beachten Sie dabei auch, dass der Anbieter der Betreuungsleistungen von den Pflegekassen zugelassen sein muss. Wir von casa mea zählen selbstverständlich zu den rechtlich zulässigen Anbietern für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Gut zu wissen: Machen Sie keinen Gebrauch vom Entlastungsbetrag, entfällt dieser nicht einfach – erst nach dem 30. Juni des Folgejahres. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, den Betrag „anzusparen“ und bei Bedarf einzusetzen.
Abtretungserklärung für eine unkomplizierte Abrechnung
Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, ist ein gewisser bürokratischer Aufwand notwendig, der insbesondere ältere Menschen schnell überfordert. Wenn Sie ohnehin durch einen ambulanten Pflegedienst wie casa mea betreut werden, haben Sie deshalb die praktische Möglichkeit, Ihren Anspruch an den jeweiligen Anbieter abzutreten. Das heißt: Die Pflegeversicherung rechnet dann direkt mit dem Leistungsanbieter ab und Sie haben keinerlei Aufwand.
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.