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Die fünf Pflegegrade und was sie bedeuten


Wie viel Aufwendung ein Pflegebedürftiger benötigt und inwiefern dabei Zuschüsse durch die Pflegekassen entstehen, wird durch die fünf verschiedenen Pflegegrade bestimmt. Welche finanzielle Unterstützung Ihnen als Betroffener je nach Pflegegrad dadurch zusteht, erklären wir hier.



In der Pflege gibt es ständig neue Entwicklungen – und das ist auch gut so. Ein großer Schritt war die Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017, welche die bis dahin geltenden Pflegestufen ablösten. Die Einteilung eines Pflegebedürftigen in einen der fünf Pflegegrade soll sicherstellen, dass jeder Mensch mit seinem individuellen Pflegebedarf auch wirklich die Leistungen bekommt, die er benötigt. Abhängig von der Einschränkung in der Selbstständigkeit und Alltagskompetenz – unabhängig davon, ob diese aus einer psychischen oder körperlichen Erkrankung oder Behinderung resultiert – wird dem Betroffenen einer der fünf verschiedenen Pflegegrade nach einem medizinischen Gutachten im Auftrag der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zuerkannt. Je höher der Pflegegrad, desto höher fallen auch die Pflegeleistungen aus.

Die fünf Pflegegrade


Bei Pflegegrad 1 liegt eine geringfügige Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Da Pflegebedürftige dieser Pflegestufe ihren Alltag noch weitgehend gut allein und selbstständig meistern können, sind die Pflegeleistungen gering.


Bei Pflegegrad 2 liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Die Unterstützung durch Angehörige oder durch einen ambulanten Pflegedienst ist notwendig und die Anzahl der Pflegeleistungen dementsprechend höher.


Bei Pflegegrad 3 liegt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Unterstützung durch Dritte wie Angehörige oder einen professionellen ambulanten Pflegedienst wird oft mehrmals täglich benötigt. Die Anzahl und der Umfang der Pflegeleistungen sind dementsprechend höher.


Bei Pflegegrad 4 liegt die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Häufig ist die eingeschränkte Mobilität dominierend und alltägliche Arbeiten müssen (fast) vollständig übernommen werden. Dadurch sind Betroffene auf umfangreiche Unterstützung durch Dritte angewiesen und erhalten hohe Pflegeleistungen.


Bei Pflegegrad 5 liegt die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung vor. Der Pflegebedürftige ist immobil. Hierbei werden umfangreiche Pflegeleistungen aus der Pflegekasse genehmigt.


Die konkreten Unterschiede der Pflegeleistungen je nach Pflegegrad haben wir Ihnen in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst.

Pflege-leistungen

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Pflegegeld (monatlich)

0 €

316 €

545 €

728 €

901 €

Pflegesach-leistungen (monatlich)

0 €

724 €

1.363 €

1.693 €

2.095 €

Tages- und Nacht-pflege (monatlich)

0 €

689 €

1.298 €

1.612 €

1.995 €

Kurzzeit-pflege (jährlich)

0 €

1.774 €

1.774 €

1.774 €

1.774 €

Verhinder-ungspflege (jährlich)

0 €

1.774 €

1.612 €

1.612 €

1.612 €

Vollstatio-näre Pflege (monatlich)

125 €

770 €

1.262 €

1.775 €

2.005 €

Leistungen, die Pflegebedürftige aller Pflegegrade außerdem erhalten, sind folgende:


· Betreuungs- und Entlastungsleistungen von 125 Euro monatlich

· Wohnungsanpassung je Maßnahme von bis zu 4.000 Euro

· Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro monatlich

· Hausnotrufsysteme bis 25,50 Euro monatlich


Möchten Sie mehr zu dem Thema Pflegegrade und den unterschiedlichen Leistungen erfahren? Dann kontaktieren Sie uns persönlich und lassen Sie sich ausführlich von uns beraten.



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