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Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege erhalten

Aktualisiert: 10. Feb. 2023


Foto von Tara Winstead von Pexels


Wenn Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad zu Hause versorgen, haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Was der Gesetzgeber unter Pflegehilfsmitteln versteht, wie Sie diese beantragen und welchen Betrag Sie dafür erstattet bekommen, erfahren Sie hier.

Wer pflegebedürftig ist, benötigt bestimmte Hilfsmittel, die ihm den Alltag erleichtern und diesen komfortabler machen. Viele wissen jedoch gar nicht, dass sie bestimmte Pflegehilfsmittel von der Pflegeversicherung erstattet bekommen. Das können technische oder zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sein, also beispielsweise ein Pflegebett, ein Notrufsystem, Einmalhandschuhe oder Betteinlagen. Diese Hilfsmittel sollen bei der häuslichen Pflege unterstützen und dem Pflegebedürftigen Linderung bei Beschwerden oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.


Voraussetzungen für den Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel sind, dass der Pflegebedürftige über einen anerkannten Pflegegrad verfügt, zu Hause lebt und dort von Angehörigen oder Freunden gepflegt wird.


Was sind Pflegehilfsmittel?

Doch wie werden diese Pflegehilfsmittel definiert und für welche kann eine Kostenübernahme beantragt werden? Grundsätzlich wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und für den Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel unterscheiden. Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung werden diese bestimmten Produktgruppen zugeordnet. Die in den Produktgruppen 50 bis 54 enthaltenen Pflegehilfsmittel können grundsätzlich erstattet werden. Konkret handelt es sich dabei um:

· Produktgruppe 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege/Zusätze

o Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten und entsprechendes Zubehör

· Produktgruppe 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden

o Wiederverwendbare Hygieneprodukte wie Waschsysteme, Urinflaschen, wiederverwendbare Bettschutzunterlagen

· Produktgruppe 52: Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung/Mobilität

o Technische Pflegehilfsmittel wie Hausnotrufgeräte

· Produktgruppe 53: Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden

o Technische Pflegehilfsmittel wie Lagerungsrollen

· Produktgruppe 54: zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

o Hygieneprodukte zur einmaligen Nutzung wie Einweghandschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel


Wenn Ihnen ein Pflegegrad zugewiesen wurde, hat der entsprechende Gutachter in dem Zuge gegebenenfalls bereits eine konkrete Empfehlung zu den benötigten Pflegehilfsmitteln ausgesprochen.


Antragstellung und Kostenübernahme

Um die Pflegehilfsmittel in Anspruch zu nehmen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Die technischen Pflegehilfsmittel werden dem Pflegebedürftigen in der Regel leihweise überlassen. Werden diese gekauft, muss ein Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch in Höhe von 25 Euro, entrichtet werden. Für den Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden bis zu einer Höhe von 40 Euro pro Monat erstattet. Oft rechnen die entsprechenden Dienstleister direkt mit den Pflegekassen ab, sodass Sie weder Kosten noch Mühe damit haben.


Es gibt entsprechende Angebote online, bei denen Sie sich selbst Ihre Box im Wert von 40 Euro zusammenstellen können und diese kostenlos nach Hause geliefert bekommen. Dafür müssen Sie lediglich einmalig ein Formular ausfüllen und bekommen Ihre Box jeden Monat automatisch geliefert.


Gerne beraten wir zu Angeboten und beantworten Ihre Fragen zum Thema Pflegehilfsmittel. Nehmen Sie dafür einfach Kontakt zu uns auf.



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