Ein Pflegevertrag ist die Grundlage und Voraussetzung für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst. Welche Inhalte darin enthalten sein sollten und worauf Sie bei bestimmten Punkten achten sollten, haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst.

Ein Pflegevertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das die Bedingungen für die Pflege und Betreuung des Pflegebedürftigen festlegt. Dieser Vertrag wird zwischen dem Pflegebedürftigen oder seinem gesetzlichen Vertreter und dem ambulanten Pflegedienst geschlossen. Er soll sicherstellen, dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten kennen und dass die Pflege in einer Weise durchgeführt wird, die den Bedürfnissen und Wünschen des Pflegebedürftigen entspricht. Dementsprechend sollten Sie den Pflegevertrag vor dem Unterschreiben eingehend prüfen. Einige Punkte sind besonders wichtig und erfordern eine genaue Betrachtung.
Diese Inhalte dürfen in Ihrem Pflegevertrag nicht fehlen
Anbei haben wir Ihnen die Inhalte aufgelistet, die Ihr Pflegevertrag unbedingt enthalten sollte und die Sie vor der Unterzeichnung genau abklären sollten.
Festlegung der Vertragsparteien
Wie in den meisten anderen Verträgen auch, dürfen die beiden Parteien, die den Vertrag miteinander schließen, nicht fehlen. In der Regel sind das einerseits der Pflegebedürftige selbst oder ein Angehöriger sowie der ambulante Pflegedienst.
Zu erbringende Pflegeleistungen
Im Pflegevertrag muss genau festgehalten sein, welche Art von Pflegeleistungen erbracht werden. Hier sollten unbedingt alle Einzelleistungen aufgelistet sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Auch das Festhalten der Pflegezeiten ist sinnvoll.
Aufstellung der Kosten
Wichtig: Bei jeder einzelnen Leistung sollten außerdem deren Kosten sowie die Kostenbeteiligung der Pflegekasse vermerkt werden, damit der Eigenanteil für Sie direkt sichtbar ist. Da es nicht bei jeder Leistung möglich ist, die Kosten exakt zu bestimmen, ist eine Beispielrechnung mit Kostenvoranschlag vorteilhaft.
Leistungsnachweise
Die Leistungsnachweise sind die Grundlage, über die der Pflegedienst am Monatsende mit der Pflegekasse abrechnet. Sie müssen diese abzeichnen. Unterzeichnen Sie die Leistungsnachweise aber nicht blind, sondern vergleichen Sie diese vorher mit der Pflegedokumentation. Die Angaben in den beiden Dokumenten müssen übereinstimmen.
Pflegedokumentation
Der Pflegedienst ist dazu verpflichtet, jeden Tag genau zu dokumentieren, welche Leistungen erbracht werden. Diese Dokumentation verbleibt bei Ihnen, damit Sie sie jederzeit einsehen können.
Haftung bei Schäden
Der Pflegedienst muss grundsätzlich für die Schäden haften, die er verursacht hat, beispielsweise bei Personenschäden oder dem Verlust des Haustürschlüssels. Anderslautende Passagen sind nicht gültig. Einzige Ausnahme: Es ist erlaubt, Sachschäden auszuschließen, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind.
Rechnung
Die Pflegeleistungen dürfen nur im Nachhinein abgerechnet werden. Vereinbaren Sie keine Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen. Viele zahlen die Rechnungen per Überweisung, um den vollen Überblick über die Kosten zu behalten.
Kostenfreie Absage und Kündigung
Es sollte geregelt sein, bis wann ein Pflegeeinsatz kostenfrei abgesagt werden kann. Vereinbaren Sie außerdem, dass der Vertrag ruht, wenn ein Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung notwendig ist. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Sie als Pflegebedürftiger den Pflegevertrag jederzeit fristlos kündigen. Die Kündigungsfrist durch den Pflegedienst sollte möglichst hoch sein. Ein guter Richtwert ist eine Frist von sechs Wochen.
Sie haben noch Fragen zu Ihrem Pflegevertrag? Wir beantworten Sie Ihnen gerne!